Störfall-Verordnung

Information der Öffentlichkeit nach §§ 8a und 11 der Störfall-Verordnung – 12. BImSchV

Die Rudolf Dankwardt GmbH betreibt in 19249 Jessenitz/Werk, Lagerstraße 15 einen Betriebsbereich der den Vorschriften der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegt.

Die Anlagen des Betriebsbereichs sind genehmigt und werden ständig von den zuständigen Behörden überwacht.

Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen in Mecklenburg-Vorpommern nach § 17 Absatz 1 Störfall-Verordnung

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 1 Störfall-Verordnung fand im Dezember 2022 statt.

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